IMPRESSUM gemäß 5TMG. Das Kleingedruckte und meine AGB`s 2018.
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Angaben gemäß § 5 TMG

IMPRESSUM + Redaktionsverzeichnis + das Kleingedruckte + AGB 2020

IMPRESSUM inhaltlich verantwortlich

Angaben gemäß § 5 TMG:

IMPRESSUM Anbieterkennzeichnung

Thorsten Springer

SPRINGER photography

Haferwende 8

28357 Bremen

Kontakt:

Telefon: 0421 8352745

E-Mail: ts@thorstenspringer.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 257409333

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Mannheimer Versicherung

Augustaanlage 66

68165 Mannheim

Geltungsraum der Versicherung: Europa

Verantwortlich für den Inhalt

Thorsten Springer

Haferwende 8

28357 Bremen

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den

allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht

verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen

zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen

Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der

Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw.

Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch

gestattet.

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Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

© by Thorsten Springer  2022

Vertrag zur Übertragung der Nutzungsrechte

SPRINGER photography 2022

 

Übertragung der Nutzungsrechte SPRINGER photography

 

§1 Geltungsbereich

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Übertragung von Nutzungsrechten an folgenden Werkarten: Lichtbildwerken.

(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte betrifft die in der Rechnung aufgeführten Bilder.

(3) Der Rechteinhaber versichert, da er der Urheber des Werkes ist (Fotograf, Thorsten Springer),

die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.

 

§2 Nutzungsrechte

(1) Die Nutzungsrechte an den unter § 1 Abs. 2 benannten Werken des Rechteinhabers werden wie folgt übertragen:

  • einfach
  • zeitlich unbeschränkt
  • räumlich unbeschränkt
  • alle Medien

Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte durch den Erwerber erfolgt nicht.

Ein Weiterverkauf der Lizenzrechte ist nicht gestattet.

Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig.

Grundsätzlich erwirbt der Lizenznehmer nur das einfache Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Allfällig weitere betroffene Rechte wie

diejenigen abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u.a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen

Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

Nutzungsrechte zum Zwecke der Eigenwerbung ist dem Fotografen in jedem Fall eingeräumt!

 

 

Nicht zulässige Verwendung

Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden,

sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

 

Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden

– zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen

– in pornographischem Zusammenhang

– in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) sowie

– in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen

– wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

– Des Weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken,

Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.

 

Unrechtmäßige Nutzung der Bilder

Der Lizenznehmer hat auf Verlangen des Urhebers die rechtmäßige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigten Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von € 1.000, – an den Urheber zu bezahlen. Vorbehalten sind weitergehende Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.

 

Urhebervermerk

Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.)

erfolgen. Der Urhebervermerk lautet:

Foto: www.thorstenspringer.de SPRINGER photography

Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden,

die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechten Anderer.

 

Haftungsausschluss

In keinem Fall haftet der Urheber für Schäden, welche durch die direkte oder indirekte Benutzung des Bildmaterials entstanden sind. Der

Urheber übernimmt des Weiteren keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten Dritter, Markenrechten und

anderen Rechten oder Pflichten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen und ist der Urheber darüber hinaus in jeder Hinsicht Schad- und

klaglos zu halten, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

Sicherheit und Datenschutz

Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere für die Vertraulichkeit von

Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch

den Urheber nicht erbracht.

 

(2) Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt.

(3) Der Vertrag und somit die Einräumung der Nutzungsrechte werden durch die Zahlung der unter § 3 vertraglich vereinbarten Vergütung

an den Auftragnehmer wirksam.

 

§3 Vergütung

Eine Vergütung für die hier beschriebene Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt in Höhe des Rechnungsbetrages.

Der Betrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

 

§4 Salvatorische Klausel

(1) Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2021

SPRINGER photography

AGB 2021

Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen des Fotografen Thorsten Springer.

 

 

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen (Thorsten Springer) durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.

agb 2021 Auftragsproduktionen

Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten
während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen
anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars
bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der
Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden
nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen
ausgewählt. Die Abgabe der unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. In besonderen Ausnahmefällen,

die vom Fotografen festgelegt werden, kann hier eine Ausnahmeregelung unter Honoraraufschlägen von bis zu 500% gemacht werden!
Sind dem Fotografen innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen
keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.

agb 2021 Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken
sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die
Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren
Printobjektes.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, Drucke etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [springer photography] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis. Weitere Verwertungen für alle Medien und alle Länder ist dem Fotografen gestattet.

agb 2021 Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten
Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde
für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

agb 2021 Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck abgegolten.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion
in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung
fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend
dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
EURO 75,00 pro Aufnahme an.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.

agb 2019 Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftrag­geber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwert­steuer und die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremd­leis­tungen anfällt, in der jewei­ligen gesetz­li­chen Höhe hinzu.

Rückgabe des Bildmaterials
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach
dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind
die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder
die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
Vertragsstrafe, Schadensersatz.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Jedes vom Fotografen erstellte Foto darf auch automatisch
ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung
in allen Kanälen auch international verwendet werden.

agb 2019 Allgemeines

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.
agb 2019 Stand 01|2020